1.Die Vorsorgevollmacht
Kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen (z.B. Verträge schließen, Operationen bestimmen etc. ) , es sei denn , er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht nach § 1896 BGB vor.
2.Die Patientenverfügung
Sie ist zweigliedrig aufgebaut . Im ersten Teil wird der Zeitpunkt bestimmt , wann der geäußerte Wille maßgebend sein soll . Im zweiten Teil wird angeordnet , was im "Fall der Fälle" von den Ärzten zu tun und zu lassen ist.
3.Die Vermögenssicherung bei schwerer Krankheit ohne Begrenzung des Eintrittsalters, ein Novum auf dem Versicherungsmarkt
Leistung bei Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs (otional),Oberschenkelshalsbruch,Armbruch, Unfalltod, Einschränkung der Grundfähigkeiten und vieles mehr...
4.Die Vermögenssicherung im Pflegefall
Pflege kann viel Geld kosten. Wenn es hart auf hart kommt , ein Vermögen .
Sichern Sie Ihr Vermögen durch eine individuelle Absicherung , sodaß ein Pflegefall weder Sie selbst, noch Ihre Erben ( Kinder haften für Ihre Eltern ) in finanzielle Bedrängnis bringt. Ihr Kapital bleibt größtenteils erhalten .
5.Die Vermögensicherung im Todesfall
Eine Bestattung kostet je nach Region und Aufwand mehrere tausend Euro. Seit die Krankenkassen das Sterbegeld gestrichen haben, ist ein wichtiger Schutz komplett verloren gegangen. Sichern Sie Ihr Kapital durch eine individuelle Trauerfall-Vorsorge.
Beispiel Frau 60 Jahre:
Absicherung € 5000.- , Einmaliger Beitrag € 3675,79 oder
mtl. € 21,89 . Die Garantieverzinsung beträgt jeweils 3 % .
6.Die Notfallkarte